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22.5 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Norden
... vom 23.07.2004 (BGBL. I S. 1857) gekennzeichnet worden sind; 4. das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen, soweit nicht von den Nrn. 5 und 6 erfasst; 5. die entgeltliche Benutzung von Wettterminals, Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten und automaten einschließlich der Apparate und Automaten zur Ausspielung von Geld und Gegenständen (Spielgeräte ...
22.5 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Norden
... vom 23.07.2004 (BGBL. I S. 1857) gekennzeichnet worden sind; 4. das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen, soweit nicht von den Nrn. 5 und 6 erfasst; 5. die entgeltliche Benutzung von Wettterminals, Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten und automaten einschließlich der Apparate und Automaten zur Ausspielung von Geld und Gegenständen (Spielgeräte ...
66.6 Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Norden
... 450,00 300,00 200,00 b) Sonstige Warenautomaten 25,00 15,00 10,00 bis bis bis jährlich 55,00 31,00 21,00 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Schächte des Automaten 1.2 Vitrinen ,Schaukästen u.ä., die mehr als 30 cm in die Straßenfläche hineinragen oder eine Fläche von 0,30 qm überschreiten. Je qm beanspruchter bzw. überbauter Straßenfläche jährlich 90,00 54,00 36,00 Die Fläche mehrerer ...
66.5 Sondernutzungserlaubnisse der Stadt Norden
... Erlaubnisfreie Nutzung (1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen 1. Werbeanlagen, die höher als 3 m über dem Gehweg oder höher als 4,50 m über der Fahrbahn, der Fußgängerzone oder dem verkehrsberuhigten Bereich angebracht werden; 2. sonstigen in den Straßenraum hineinragende Werbe- oder Verkaufseinrichtungen und Automaten oder mit einer baulichen Anlage verbundene Werbeeinrichtungen ...